Studienfinanzierung
Hier zeigen wir dir, welche Möglichkeiten es gibt, wie du dein Studium finanzieren kannst, wenn deine Eltern dich finanziell nicht oder nicht ausreichend unterstützen können.
Hier zeigen wir dir, welche Möglichkeiten es gibt, wie du dein Studium finanzieren kannst, wenn deine Eltern dich finanziell nicht oder nicht ausreichend unterstützen können.
Das Kindergeld wird üblicherweise von den Eltern bei der zuständigen Familienkasse beantragt und bis zur Volljährigkeit des Kindes an die Eltern gezahlt. Deine Eltern können auch nach deinem 18. Geburtstag Kindergeld erhalten, wenn sie bei der Familienkasse Nachweise dafür vorlegen, dass du studierst und dich somit in der Berufsausbildung befindest. Das gilt bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres und unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus.
Bitte beachte: Für Studierende, die zwar noch nicht älter als 25 Jahre sind, aber bereits ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, besteht nur dann ein Anspruch auf Kindergeld, wenn sie maximal 20 Stunden in der Woche regelmäßig arbeiten oder einen Minijob ausüben.
Diese Begrenzung gilt allerdings nicht für ein Masterstudium, das zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist.
Wenn du einen längeren Auslandsaufenthalt planst, kläre unbedingt vorher ab, ob du weiter Kindergeld erhältst. In dem Fall ist dein Wohnsitz während dieser Zeit relevant.
Hinweis: Du kannst auch für dich selbst bei der Familienkasse Kindergeld beantragen, wenn deine Eltern entweder keinen Antrag stellen oder keinen Unterhalt leisten, obwohl sie dazu verpflichtet sind.
Ob du BAföG bekommst und wie viel, hängt von verschiedenen Faktoren ab (Wohnsituation, Einkommen deiner Eltern etc.). Den monatlichen Betrag für Studierende gibt es zur Hälfte als Darlehen, das du später ohne Zinsen zurückzahlen musst, und zur Hälfte als Zuschuss. Zuständig für den Antrag ist das Amt für Ausbildungsförderung
Studentinnen und Studenten mit sehr guten Leistungen oder auch mit politischem, gesellschaftlichem oder kirchlichem Engagement können sich darum bewerben. Die Art eines Stipendiums ist unterschiedlich. Sie reicht von finanzieller Unterstützung, die du in der Regel nicht zurückzahlen musst, bis hin zur Förderung bestimmter Ausgaben zum Beispiel Reisekosten oder die Anschaffung von Büchern oder Lehrmaterial.
Es gibt sie auch für Praktika, Aufbaustudiengänge oder Promotion. Studien- und Bildungskredite werden für maximal 24 Monate bewilligt und können unterschiedlich hoch sein. Dabei ist egal, was du oder deine Eltern verdienen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch ein BAföG-Bankdarlehen beantragen. Zum Beispiel, wenn du kein reguläres BAföG mehr bekommst, weil du durch einen Studienwechsel länger studieren musst.
Im besten Fall sammelst du dabei gleichzeitig praktische Erfahrungen, die du auch für dein Studium und/oder Berufsleben nutzen kannst. Um einen Nebenjob zu finden, musst du selbst die Initiative ergreifen. Informiere dich zum Beispiel über das schwarze Brett oder die Homepage an deiner Hochschule. Manche Hochschulen bieten sogar eigene Jobvermittlungen für Studierende an. Oder frage einfach bei deiner Agentur für Arbeit vor Ort nach.
Sie helfen etwa dem Lehrpersonal, Seminare vorzubereiten, assistieren bei Experimenten oder erledigen Verwaltungsaufgaben. Meist wirst du dabei nach Stunden bezahlt.
Während des Semesters kannst du bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien auch länger. Ideal ist es, wenn deine Arbeit zu deinem Studium passt. So erhältst du schon während des Studiums Bezug zum späteren Berufsleben und kannst eventuell sogar in dem Unternehmen anfangen zu arbeiten.
In der Regel musst du dafür auch keine Steuern zahlen. Lediglich in die gesetzliche Rentenversicherung muss eingezahlt werden. Davon kannst du dich befreien lassen, hast dann aber später weniger Rentenansprüche.
Die Höhe des Lohnes sowie die Arbeitsstunden sind dabei unerheblich. Außerdem fallen keine Abgaben für die Sozialversicherung an. Allerdings musst du Lohnsteuer zahlen.
Grundsätzlich hast du auch als Studentin oder Student Anspruch auf den Mindestlohn. Ausnahmen sind im Rahmen deines Studiengangs vorgeschriebene Praktika und Praktika zur Berufsorientierung, die nicht länger als drei Monate dauern.
Bitte beachte: Wenn du als Studentin oder Student zu viel arbeitest oder zu viel verdienst, kann das negative Folgen haben. Deshalb solltest du die Grenzwerte immer im Auge haben.
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